Datenschutzhinweise

(gültig ab 25. Mai 2018)

Die folgenden Datenschutzhinweise des Trink- und Abwasserzweckverbandes Liebenwalde (nachfol­gend TAV Liebenwalde genannt) gelten für Sie, wenn Sie im Zusammenhang mit der Trinkwasserver­sorgung und Schmutzwasserbeseitigung und den daraus resultierenden Satzungen rechtlich verpflichtet sind oder verpflichtet werden. Sie gelten ebenfalls in den Fällen, in denen Sie eine Anfrage zur Leitungsauskunft oder eine allgemeine Anfrage zur Trinkwasserversorgung oder Abwasserbeseiti­gung gestellt haben. Diese Datenschutzhinweise beinhalten Informationen, wie der TAV Liebenwalde Ihre im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung stehenden perso­nenbezogenen Daten verarbeitet und welche Kontaktmöglichkeiten es bei Themen rund um den Datenschutz gibt.

1. Datenverarbeitung zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO

  1. Um ein bestehendes oder beabsichtigtes Trinkwasserversorgungs- und/oder Schmutzwas­serbeseitigungsverhältnis bzw. Vertragsverhältnis zu erfüllen, geschuldete Leistungen zu er­bringen und Ihnen Unterlagen zu senden, verarbeitet der TAV Liebenwalde sowie von ihm beauftragte Dritte oder Auftragsverarbeiter die folgenden Daten von Ihnen, sofern Sie diese dem TAV Liebenwalde bei Antragsstellung bzw. Abschluss des Vertrages oder im Laufe der Zeit mitgeteilt haben diese vom TAV Liebenwalde erhoben werden:
    • persönliche Angaben (Name, Anschrift, Telefon, Fax und E-Mail-Adresse)
    • Bankdaten (IBAN, Bank,  Kontoinhaber)  und  Zahlungsinformationen (Umsatzdaten im Zahlungsverkehr)
    • Angaben zu Verbrauchsstellen (Zählernummer, Zählerstand, Kundennummer, Ver­brauch, Anschrift der Verbrauchsstelle)
    • Daten über Ihr Zahlungsverhalten (notwendigerweise zur Einforderung offener Beträge, Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen ä.)
    • Grundstücksdaten im Falle der Angebotserstellung und des Kostenersatzes (Ge­markung, Flur, Flurstück, Eigentümer /Erbauberechtigter)
  2. Als vorvertragliche Maßnahmen werden alle Anfragen zu Leitungsauskünften oder auch allgemeine Anfragen zur Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung an den TAV Liebenwalde angesehen. In diesen Fällen erfolgt die Verarbeitung der unter 1 a benannten Daten, soweit sie von Ihnen im Zuge der Anfrage übergeben

2. Datenverarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) EU-DSGVO

Soweit Sie dem TAV Liebenwalde ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, nutzt dieser Ihre Bankverbindungsdaten wie folgt: Über das SEPA-Lastschriftmandat werden offene Be­träge entsprechend der getroffenen Vereinbarungen eingezogen.

Haben Sie dem TAV Liebenwalde Ihre Bankverbindung zur Auszahlung von Guthaben mitgeteilt, so wird diese nur zu dem von Ihnen vorgegebenen Zweck verwendet.

Wenn Sie sich im Rahmen eines Schuldbeitrittes hinsichtlich der Entgeltansprüche aus einem Schuldverhältnis eines Anschluss- und Benutzungszwanges mitverpflichten, werden Ihre Daten ebenfalls nur zu dem von Ihnen bestimmten Zwecke verwendet.

3. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung von Name, Anschrift, Anschrift der Verbrauchsstelle, Verbrauch, Zählernummer und Zählerstand ist rechtlich auf Basis entsprechender Satzungen verpflichtend. Die Bereitstellung der genannten Daten kann nicht verweigert werden. Alle übrigen Datenangaben sind freiwillig.

4. Kategorien von Empfängern von Daten

Soweit gesetzlich zulässig, gibt der TAV Liebenwalde personenbezogene Daten im Bedarfsfall an nachfolgende Stellen weiter:

  • Öffentliche Stellen in begründeten Fällen (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden)
  • Vollstreckungsbehörden und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen Ansprüche durchzusetzen und / oder abzuweisen
  • Externe Dienstleister im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung (Buchhaltung, Verbrauch­sabrechnung) bzw. Aufgabenübertragung (Planungsbüros, Bauunternehmen)
  • Versicherungsunternehmen im Falle der Schadensregulierung

5. Datenquellen

Der TAV Liebenwalde verarbeitet personenbezogene Daten, die er im Rahmen Ihrer rechtlichen Verpflichtung bzw. in Anbahnung derselben von Ihnen erhalten hat.

Soweit es für die Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, verarbeitet der TAV Liebenwalde auch personenbezogene Daten, die er aus öffentlich zugänglichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen konnte.

6. Datenübermittlung in ein Drittland

Datenübermittlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes („Drittländer“) erfolgen nicht.

7. Datenschutzbeauftragter

Auskunftsersuchen und sonstigen Anträge im Zusammenhang mit den Datenschutzregelungen sind ausschließlich an die Datenschutzbeauftragte des Trink- und Abwasserzweckverbandes zu richten.

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten des TAV Liebenwalde:

Trink- und Abwasserzweckverband Liebenwalde
Berliner Straße 85
16559 Liebenwalde

Telefon: 033054 – 88315
Fax: 033054 – 60157

E-mail: datenschutz@tav-liebenwalde.de

8. Speicherdauer und Kriterien für die Festlegung der Dauer

Der TAV Liebenwalde speichert Ihre Daten für den Zeitraum des bestehenden Vertrages (Trinkwasserversorgung und/oder Schmutzwasserbeseitigung), sowie nach Beendigung des Ver­trages für den Zeitraum der rechtlichen Aufbewahrungsfristen. Nach Ablauf der gesetzlichen Auf­bewahrungspflichten, die sich vornehmlich aus dem Handels- und Steuerrecht ergeben (insbe­sondere §§ 147 AO und 257 HGB) wird der TAV Liebenwalde Ihre personenbezogenen Daten wieder löschen.

Bestehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die im Einzelfall längere Zeiträume vorschreiben, so ist der TAV Liebenwalde verpflichtet, die Daten bis zum Ablauf dieser Fristen zu speichern.

9. Informationen zu Ihren Betroffenenrechten / Verantwortlicher der Datenverarbeitung

Für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der TAV Liebenwalde verantwortlich, soweit nicht anders ausgewiesen. Sie können vom TAV Liebenwalde (Art. 15 DSGVO) jederzeit Auskunft zu den über Sie gespeicherten Daten und deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) im Fall von Fehlern verlangen. Weiter können Sie die Einschränkung der Verarbeitung, die Übertragbarkeit der von Ihnen dem TAV Liebenwalde bereitgestellten Daten in einem maschinenlesbaren Format (Art. 20 DSGVO) oder die Löschung Ihrer Daten – soweit sie nicht mehr benötigt werden – verlangen.

10. Wahrung der Vertraulichkeit

Der TAV Liebenwalde setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die datenschutzrechtliche Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der TAV Liebenwalde und jede dem TAV Liebenwalde unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten, es sei denn, dass gesetzliche Vorschriften vorliegen, die zur Verarbeitung der Daten verpflichten.

11. Widerspruchsrecht

Soweit der TAV Liebenwalde Ihre Daten auf der Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Ein­willigung verarbeitet (siehe Pkt. 2.), können Sie jederzeit gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO ihre einmal erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der TAV Liebenwalde wird Ihre Daten ab dem von Ihnen vorgegebenen Zeitpunkt nicht mehr für die im Rahmen der Einwilligung angegebenen Zwecke verarbeiten.

12. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Zudem können Sie sich gem. Art. 77 DSGVO jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichts­behörde wenden. Für den TAV Liebenwalde ist grundsätzlich „Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht“ des Landes Brandenburg zuständig. Alternativ können Sie auf die für Sie örtlich zuständige Aufsichtsbehörde zugehen.

Trink- und Abwasserzweckverband Liebenwalde