Gebühren 2023/2024
Grundgebühren
Die Grundgebühr wird für jede abgeschlossene Wohneinheit bzw. jede abgeschlossene Nutzungseinheit auf den jeweiligen Grundstücken erhoben. Maßgeblich ist die stichtagsbezogene festgestellte Zahl der abgeschlossenen Wohneinheiten bzw. Nutzungseinheiten des jeweils zuständigen Einwohnermeldeamtes bzw. Gewerbeamtes. Als Stichtag wird jeweils der 1. Januar des betreffenden Jahres festgelegt.
Die Grundgebühr pro Monat beträgt:
Trinkwasser Q3=4 (alt QN 2,5) | 8,00 EUR/Monat zzgl. 7 % Mehrwertsteuer |
Trinkwasser Q3=10 (alt QN 6) | 44,80 EUR/Monat zzgl. 7 % Mehrwertsteuer |
Trinkwasser Q3=16 (alt QN 10) | 76,00 EUR/Monat zzgl. 7 % Mehrwertsteuer |
zentral | Beitragszahler | ohne Beitragszahlung |
Schmutzwasser Q3=4 (alt QN 2,5) | 10,45 EUR / Monat | 14,00 EUR / Monat |
Schmutzwasser Q3=10 (alt QN 6) | 58,52 EUR / Monat | 78,40 EUR / Monat |
Schmutzwasser Q3=16 (alt QN 10) | 99,28 EUR / Monat | 133,00 EUR / Monat |
Grundgebühr dezentrale Entsorgung | 6,60 EUR / Monat |
Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter beträgt:
Trinkwasser zentral | 1,41 EUR/m³ zzgl. 7 % Mehrwertsteuer |
Schmutzwasser zentral | 3,47 EUR/m³ |
dezentral Schmutzwasser | 7,52 EUR/m³ |
Kleinkläranlage | 40,30 EUR/m³ |
Zuschlag je Abfuhr für Schlauchlängen ab 30 Meter aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen beträgt 1,07 EUR/Stück
Anschlussbeiträge
Seit dem 01.01.2015 werden keine Anschlussbeiträge mehr erhoben.
Kostenersatz für Haus- oder Grundstücksanschlüsse
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines Haus- bzw. Grundstücksanschlusses (Grundstücksanschlussleitung) von der Straßenleitung bis zur Grundstücksgrenze sind dem TAV zu ersetzen.
Wenn die Versorgungsleitung nicht in der Mitte der Straße verläuft, gilt sie als in der Straßenmitte gelegen.