Dezentrale Entsorgung
Dezentrale Entsorgung

Die Mengengebühr für die Schmutzwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben beträgt demzufolge ab dem 01.01.2023:

Bei einer benötigten Schlauchschlänge 0 -30 Meter7,52 €/m³
Klärschlamm:40,30 €/m³

Gemäß § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbG WG) obliegt dem Trink- und Abwasserzweckverband Liebenwalde (TAV Liebenwalde) die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen.

Der TAV Liebenwalde hat für die Durchführung der mobilen Entsorgung eine europaweite öffentliche Ausschreibung durchgeführt.

Das zur Abfuhr im Verbandsgebiet berechtigte Unternehmen ist ab dem 01.01.2014 die:

Stolzenhagener Dienstleistungs & Logistik GmbH
Mühlenstraße 10
15306 Seelow

Tel: 03334 – 38 32 70
Mob: 0172 18 48 012
Fax: 03334 – 38 05 66

E-Mail: eberswalde@sdl-bb.de

Wir bitten alle Kunden sich erstmalig unter der o.g. Telefonnummer anzumelden und einen Turnus der Abfuhr zu vereinbaren. Bei der ersten Abfuhr sollte der Eigentümer zugegen sein, um dem Fahrer die Gegebenheiten zu zeigen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr
Havarienotdienst: 0172 – 18 48 055

In besonderen Fällen: Bereitschaftsfahrer 0172 – 17 83 932

Bei allen Fragen können Sie sich auch an die Mitarbeiter des TAV Liebenwalde Frau Anja Borowski und Herrn Wolfhard Raasch unter 033054 – 88 310 oder 033054 – 88 313 wenden.

Eine Entsorgung von Fäkalwasser oder Fäkalschlamm im Verbandsgebiet des TAV Liebenwalde darf nur durch die vom TAV Liebenwalde zugelassenen Entsorgungsunternehmen vorgenommen werden.

Der Kunde vereinbart – wie auch bisher – direkt mit dem Entsorgungsunternehmen einen Termin für die Entleerung.

Gebührensätze dezentrale Schmutzwasserentsorgung abflussloser Gruben 2023/2024

Je Wohn-, bzw. Nutzungseinheit beträgt die Grundgebühr für die Inanspruchnahme der dezentralen mobilen Schmutzwasserentsorgung monatlich  6,60 EUR.

Für Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe ist keine Grundgebühr zu entrichten. Bei selbständigen Wohn-, bzw. Nutzungseinheiten mit einem Zähler größer Qn 2,5 erhöht sich die Grundgebühr je Monat auf:

Zähler Qn 636,96 EUR
Zähler Qn 1062,70EUR

Bei Neuanmeldungen bzw. Wiederanmeldungen wird jeder angefangene Monat als voller Monat gerechnet.

Die Mengengebühr beträgt für jeden Kubikmeter Schmutzwasser, der dezentral mobil entsorgt wird:

– bei einer benötigten Schlauchlänge von 0 bis 30 Meter 7,52 EUR/m³
– die Mehrkosten für Schlauchlängen ab 30 m werden mit 1,07 EUR / Stck. (3m Schlauch entsprechen 1 Stück) berechnet.

Gebührensätze dezentrale Schmutzwasserentsorgung von Kleinkläranlagen 2021/2022

Die Mengengebühr beträgt für jeden Kubikmeter Klärschlamm, der dezentral mobil entsorgt wird:

– bei einer benötigten Schlauchlänge von 0 bis 30 Meter 30,99 EUR/m³
– die Mehrkosten für Schlauchlängen ab 30 m werden mit 1,07 EUR / Stck. (3m Schlauch entsprechen 1 Stück) berechnet.

Die reguläre Arbeitszeit ist Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr und Samstag in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr. In dieser Zeit gelten die zuvor genannten Gebühren.

Beauftragt der nach § 7  der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die mobile Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Verbandsgebiet des Trink- und Abwasserzweckverbandes Liebenwalde (Gebührensatzung für die mobile Entsorgung) Verpflichtete die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Auftragsfrist kleiner als drei Arbeitstage, so erhebt der TAV entsprechend § 7 Abs. 2 einen Kostenersatz von 25,00 € je Anfahrt für die kurzfristig zu erbringende Leistung (der Tag des Eingangs des Auftrages zählt nicht mit).

Für Entsorgungsaufträge, die im Auftrag des Verpflichteten nach § 7 Absatz 3 Schmutzwassergebührensatzung vom 26. November 2014 außerhalb der normalen Abfuhrzeiten erfolgen, erhebt der TAV einen Kostenersatz in Höhe von 50,00 € je Anfahrt.

Für die Erhebung eines Kostenersatzes entsprechend § 7 Absätze 1 bis 3 der Gebührensatzung für die mobile Entsorgung vom 15.11.2017 ermächtigt der TAV Liebenwalde die Stolzenhagener Dienstleistungs & Logistik GmbH. Der Kostenersatz ist vor der Abfuhr fällig.