Dezentrale Entsorgung
Dezentrale Entsorgung

Die Mengengebühr für die Schmutzwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben beträgt demzufolge ab dem 01.01.2025:

Bei einer benötigten Schlauchschlänge 0 -30 Meter9,02 €/m³
Klärschlamm:41,25 €/m³

Gemäß § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbG WG) obliegt dem Trink- und Abwasserzweckverband Liebenwalde (TAV Liebenwalde) die Pflicht zur Beseitigung des in abflusslosen Gruben anfallenden Abwassers sowie des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen.

Der TAV Liebenwalde hat für die Durchführung der mobilen Entsorgung eine europaweite öffentliche Ausschreibung durchgeführt.

Das zur Abfuhr im Verbandsgebiet berechtigte Unternehmen ist ab dem 01.01.2014 die:

Stolzenhagener Dienstleistungs & Logistik GmbH
Mühlenstraße 10
15306 Seelow

Tel: 03334 – 38 32 70
Mob: 0172 18 48 012
Fax: 03334 – 38 05 66

E-Mail: eberswalde@sdl-bb.de

Wir bitten alle Kunden sich erstmalig unter der o.g. Telefonnummer anzumelden und einen Turnus der Abfuhr zu vereinbaren. Bei der ersten Abfuhr sollte der Eigentümer zugegen sein, um dem Fahrer die Gegebenheiten zu zeigen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr
Havarienotdienst: 0172 – 18 48 055

In besonderen Fällen: Bereitschaftsfahrer 0172 – 17 83 932

Bei allen Fragen können Sie sich auch an die Mitarbeiter des TAV Liebenwalde Frau Anja Borowski und Herrn Christian Jüterbock unter 033054 – 88 310 oder 033054 – 88 313 wenden.

Eine Entsorgung von Fäkalwasser oder Fäkalschlamm im Verbandsgebiet des TAV Liebenwalde darf nur durch die vom TAV Liebenwalde zugelassenen Entsorgungsunternehmen vorgenommen werden.

Der Kunde vereinbart – wie auch bisher – direkt mit dem Entsorgungsunternehmen einen Termin für die Entleerung.1

Gebührensätze dezentrale Schmutzwasserentsorgung abflussloser Gruben 2025

Je Wohn-, bzw. Nutzungseinheit beträgt die Grundgebühr für die Inanspruchnahme der dezentralen mobilen Schmutzwasserentsorgung monatlich  9,02 EUR.

Für Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe ist keine Grundgebühr zu entrichten. Bei selbständigen Wohn-, bzw. Nutzungseinheiten mit einem Zähler größer Qn 2,5 erhöht sich die Grundgebühr je Monat auf:

Zähler Qn 636,96 EUR
Zähler Qn 1062,70EUR

Bei Neuanmeldungen bzw. Wiederanmeldungen wird jeder angefangene Monat als voller Monat gerechnet.

Die Mengengebühr beträgt für jeden Kubikmeter Schmutzwasser, der dezentral mobil entsorgt wird:

– bei einer benötigten Schlauchlänge von 0 bis 30 Meter 9,02 EUR/m³
– die Mehrkosten für Schlauchlängen ab 30 m werden mit 1,07 EUR / Stck. (3m Schlauch entsprechen 1 Stück) berechnet.