Satzung des TAV Liebenwalde

Satzungen stellen geltendes Ortsrecht dar. Sie werden von der Verbandsversammlung als oberstem Organ des TAV Liebenwalde beschlossen. Die Verbandssatzung als Hauptsatzung des Verbandes wird durch den Landrat des Landkreises Oberhavel öffentlich bekannt gemacht.

Alle Satzungen liegen zum Ausdrucken im PDF-Format vor.
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